Medienkonzerne betrügen die Allgemeinheit

Namhafte Medienkonzerne, wie Discovery Communications und NBC Universal, missbrauchen die Urheberrechte von YouTube. Unternehmen lassen sich als Creator von eigentlich der Allgemeinheit zugänglichen Informationen machen. Damit verhindern sie eine Verbreitung oder schöpfen Werbeeinnahmen ab. Das sei jedoch Diebstahl, weil die Konzerne sich damit Rechte aneignen, die ihnen gar nicht gehören. So will man „public domain“ verhindern, indem man ungerechtfertigte Behauptungen aufstellt.

YouTube genießt in den USA beispielsweise einen Schutz vor Urheberrechtsansprüchen. Jedoch müssen sie sofort reagieren, wenn jemand Eigentümeransprüche stellt. YouTube geht sogar noch einen Schritt weiter gegen die aggressive Content-Industrie. Das sogenannte ContentID-Programm sucht in allen Inhalten auf Google nach Video- und Audiomaterial an das jemand Eigentumsansprüche stellt. Es kann sich jeder als Urheber von irgendwelchen Inhalten eintragen. Diese vermeintlichen Urheber werden sofort informiert, sobald bei YouTube ihre geistigen Eigentümer hochgeladen werden.

Den Opfern von Rechteverletzungen bietet YouTube zwei Möglichkeiten. Sie können an die Uploader eine Unterlassungsnotiz senden oder aber Geld verdienen indem sie Werbung einschalten. Dies soll ein Friedensangebot an die Film- und Musikindustrie sein. Doch nun missbrauchen gerade diese Branchen ContentID. Dazu melden Firmen einfach Urheberrechte an Inhalten an, die der Allgemeinheit frei und kostenlos zugänglich ist. Dies ist mittlerweile schon recht verbreitet. Inhaber von Musikrechten machen z.B. schon bei Stummfilmen angebliche Urheberrechte geltend. Dadurch gibt es eine Wettbewerbsverzerrung, wodurch ein Monopol in der Unterhaltungsindustrie geschaffen werden soll.

Einsprüche gibt es jedoch bei YouTube nur in begrenzten Fällen. Sollte das hochgeladene Material nicht dasselbe sein, wie das beanstandete. Wird vom wahren Rechtsinhaber schriftlich die Rechtmäßigkeit bestätigt oder handelt es sich wirklich um eine Urheberrechtsverletzung. Nur in diesen Fällen gibt es einen Einspruch.

Google hat offensichtlich nicht bedacht, dass auch in unberechtigten Fällen Ansprüche geltend gemacht werden. Es gibt bisher nur unzureichende Bestimmungen, wie man gegen Unrecht vorgehen soll.